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Datenschutzerklärung

Wie Easy PDR mit Personendaten umgeht. Fassung vom 27. September 2026.

1. Verantwortliche Stelle

K. Timova, Inhaberin des Einzelunternehmens Easy PDR, Postfach, 8808 Pfäffikon SZ, Schweiz. Kontakt: info@easypdr.ch

Diese Erklärung richtet sich nach dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG).

2. Zwei Rollen – wer wofür verantwortlich ist

Für die Daten der Kunden des Anbieters – also der Betriebe, die Easy PDR abonnieren – ist der Anbieter verantwortlich. Dazu gehören Firmenangaben, Benutzerkonten und Rechnungsdaten.

Für die Daten, die ein Betrieb in der Anwendung erfasst – Angaben zu seinen eigenen Kunden, zu Fahrzeugen und zu seinen Mitarbeitenden – ist dieser Betrieb verantwortlich. Der Anbieter bearbeitet sie nur in dessen Auftrag und nach dessen Weisung.

3. Welche Daten bearbeitet werden

Konto und Betrieb: Name, E-Mail-Adresse, Rolle, Sprache, Zeitpunkt der letzten Anmeldung; Firmenangaben einschliesslich Anschrift, Kontonummer und Logo, soweit für Rechnungen erfasst.

Aufträge: Angaben zum Fahrzeug (Marke, Modell, Kennzeichen, Fahrgestellnummer, Kilometerstand), zur Schadenkalkulation, hochgeladene Fotos, erzeugte PDF-Dokumente sowie Angaben zur auftraggebenden Garage oder Carrosserie.

Protokolle: Anmeldungen und Änderungen an Stammdaten werden mit Zeitpunkt, Benutzer und IP-Adresse protokolliert. Das dient der Sicherheit und der Nachvollziehbarkeit und ist nicht abschaltbar.

Zahlungen: Beim Abschluss eines Abonnements werden Firmenname, E-Mail-Adresse und die gewählte Abo-Variante an den Zahlungsdienstleister übermittelt. Dieser gibt uns zurück, welches Abonnement zu welchem Betrieb gehört, ob es läuft und bis wann. Kartennummern und TWINT-Angaben erreichen unsere Server nie – sie werden ausschliesslich beim Zahlungsdienstleister eingegeben und gespeichert.

Personaldossier der Angestellten: Ein Betrieb kann zu seinen eigenen Mitarbeitenden ein Dossier führen – Vor- und Nachname, Wohnadresse, private Telefonnummer, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Art und Ablauf der Aufenthaltsbewilligung, Kontoverbindung für den Lohn, Ein- und Austrittsdatum sowie hochgeladene Kopien von Ausweisen und Bewilligungen. Diese Angaben erfasst und verantwortet der Betrieb; für ihn sind es Daten seiner Angestellten, für uns solche, die wir in seinem Auftrag aufbewahren.

Weil es die empfindlichsten Daten der Anwendung sind, gelten dafür eigene Regeln: Zugriff haben die Administratoren des betreffenden Betriebs und die betroffene Person selbst. Andere Mitarbeitende desselben Betriebs kommen nicht heran.

Zugriff des Anbieters: Wir können über den Super-Admin-Zugang auf diese Daten zugreifen, um den Betrieb bei Störungen zu unterstützen. Wir tun das nur zu diesem Zweck. Jeder solche Zugriff wird gesondert protokolliert und erscheint im Protokoll des Betriebs eigens gekennzeichnet – der Betrieb kann dort jederzeit nachsehen, wann von unserer Seite in ein Dossier geschaut wurde. Wer das nicht möchte, führt das Personaldossier nicht in Easy PDR; die übrigen Funktionen der Anwendung setzen es nicht voraus.

Jeder Aufruf wird protokolliert, nicht nur jede Änderung. Die Kontonummer ist in der Datenbank verschlüsselt abgelegt, die hochgeladenen Dokumente sind auf dem Datenträger verschlüsselt und werden nur über die Anwendung und nach Prüfung der Berechtigung ausgeliefert. Trägt der Betrieb ein Austrittsdatum ein, werden die hinterlegten Ausweiskopien sechs Monate danach automatisch gelöscht; die übrigen Angaben bleiben, solange der Betrieb sie für die Lohnbuchhaltung benötigt.

Technische Daten: der Webserver hält die üblichen Zugriffsdaten fest.

4. Cookies und Speicherung im Browser

Die Anwendung setzt ein einziges Cookie, das die Anmeldung aufrechterhält. Es ist auf «HttpOnly» und «SameSite: Strict» gesetzt, wird nicht ausgelesen und verfällt beim Schliessen des Browsers.

Zusätzlich merkt sich der Browser lokal die gewählte Sprache und ob die Oberfläche hell oder dunkel dargestellt wird. Diese Angaben verlassen das Gerät nicht.

Auf der Website ist der Google Tag Manager der Google Ireland Limited, Dublin (Irland) eingebunden. Er lädt Google Analytics 4 nach, womit die Reichweite der Website gemessen wird. Erhoben werden dabei die aufgerufenen Seiten, die ungefähre Herkunft (Land und Region, abgeleitet aus der gekürzten IP-Adresse), Gerät und Browser, die Verweisquelle sowie vier Ereignisse, die wir selbst auslösen: Testzugang gestartet, Kontaktformular abgeschickt, Demo angefragt und Klick auf «Kostenlos testen». Inhalte von Formularfeldern – Name, Firma, E-Mail-Adresse – werden nicht übermittelt; gemeldet wird nur, dass ein Formular erfolgreich abgeschickt wurde.

Google Analytics setzt dabei zwei Cookies (_ga und _ga_…) mit einer zufälligen Kennung, über die wiederkehrende Besuche zusammengezählt werden. Sie laufen nach zwei Jahren ab und lassen sich im Browser jederzeit löschen. Ein Rückschluss auf eine Person ist uns damit nicht möglich; wir verknüpfen diese Daten weder mit Konten der Anwendung noch mit sonstigen Angaben.

Auf der Website läuft ausserdem Microsoft Clarity der Microsoft Ireland Operations Limited, Dublin (Irland). Dieses Werkzeug zählt nicht nur, sondern zeichnet den Besuch auf: Mausbewegungen, Klicks, Scrollen, Eingabeverhalten und den dargestellten Seiteninhalt. Daraus lässt sich der Besuch später als Film abspielen. Zweck ist, Stellen zu finden, an denen die Website unverständlich ist. Clarity setzt dafür eigene Cookies mit einer zufälligen Kennung.

Was Clarity nicht sieht: Eingaben in Formularfelder werden vor der Übertragung unkenntlich gemacht, es wird also nicht mitgeschrieben, was jemand tippt. Und entscheidend: Clarity läuft ausschliesslich auf der öffentlichen Website. In der Anwendung, im Kundenportal und auf der Freigabeseite ist es nicht eingebunden und dort technisch gesperrt. Dort liegen Aufträge, Kennzeichen, Fotos und Daten der Kunden eines Betriebs; eine Aufzeichnung wäre dort keine Einstellung zu viel, sondern eine Datenbekanntgabe ohne Grundlage.

Ebenfalls auf der Website läuft der Meta-Pixel der Meta Platforms Ireland Limited, Dublin (Irland). Er meldet an Meta, dass diese Seite aufgerufen wurde. Das ist der Unterschied zu den beiden anderen Werkzeugen: Analytics und Clarity werten für uns aus, der Pixel gibt Daten an ein Unternehmen weiter, das sie auch für eigene Zwecke nutzt. Hat der Besucher ein Konto bei Facebook oder Instagram, kann Meta den Aufruf diesem Konto zuordnen – auch dann, wenn er in diesem Moment nicht angemeldet ist. Zweck ist bei uns, die Wirkung der eigenen Beiträge zu messen und später Werbung auszuspielen.

Was der Pixel nicht überträgt: Wir haben das sogenannte erweiterte Abgleichen nicht eingeschaltet. Es werden also keine E-Mail-Adressen, Namen oder Telefonnummern aus den Formularen an Meta übermittelt. Gemeldet wird der Seitenaufruf, sonst nichts. Der Pixel läuft – wie Clarity – ausschliesslich auf der öffentlichen Website und ist in der Anwendung, im Kundenportal und auf der Freigabeseite technisch gesperrt.

Tag Manager, Analytics, Clarity und der Meta-Pixel werden erst geladen, nachdem der Reichweitenmessung zugestimmt wurde. Ohne Zustimmung wird nichts davon abgerufen, es wird kein Cookie gesetzt, und es geht keine Verbindung zu Google, Microsoft oder Meta. Wird die Zustimmung widerrufen, lädt die Seite neu und alles bleibt weg.

In der Anwendung selbst – also hinter der Anmeldung, im Kundenportal und auf der Freigabeseite – läuft nichts dergleichen. Dort sind fremde Skripte technisch gesperrt. Es gibt dort keine Social-Media-Schaltflächen, keinen Meta-Pixel und keine Werbenetzwerke.

Beim ersten Besuch fragt die Website, ob eine Reichweitenmessung erlaubt ist, und nennt dabei, was dafür geladen wird. Ohne ausdrückliche Zustimmung wird nichts dergleichen geladen, und die Website ist ohne Zustimmung uneingeschränkt nutzbar – «Nur Notwendige» steht gleichwertig neben «Alle akzeptieren». Die Entscheidung wird lokal im Browser abgelegt (nicht in einem Cookie) und lässt sich jederzeit über den Verweis «Cookie-Einstellungen» in der Fusszeile ändern oder widerrufen. Ein Widerruf gilt ab dem Zeitpunkt der Erklärung; er macht eine bis dahin rechtmässige Verarbeitung nicht nachträglich unrechtmässig.

Ändert sich, wozu zugestimmt wird, verliert eine frühere Zustimmung ihre Gültigkeit und die Frage wird erneut gestellt. Eine Einwilligung deckt nur ab, worüber vorher informiert wurde. Das ist beim Einbau des Tag Managers am 27. September 2026 geschehen: Zustimmungen aus der Zeit davor wurden erteilt, als die Website noch nichts Fremdes lud, und gelten seither nicht mehr.

5. Beigezogene Dienstleister und Bekanntgabe ins Ausland

Betrieb und Speicherung: Die Daten werden in der Schweiz bei cyon GmbH, Basel (Schweiz) gespeichert. Der Versand von E-Mails – etwa Kalkulationsberichte und Rechnungen an die Kunden eines Betriebs – läuft über denselben Anbieter. Mit cyon besteht ein Vertrag zur Auftragsbearbeitung.

Zahlungsabwicklung: Abonnements werden über Stripe Payments Europe, Ltd., Dublin (Irland) abgewickelt. Dabei werden Firmenname, E-Mail-Adresse und die gewählte Abo-Variante an Stripe übermittelt; Stripe erhebt die Zahlungsdaten selbst. Stripe bearbeitet diese Angaben teilweise als eigenständig Verantwortliche und gibt sie konzernintern an die Stripe, Inc. in den Vereinigten Staaten weiter. Damit findet eine Bekanntgabe ins Ausland statt, gestützt auf die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission in der vom Bundesrat anerkannten Fassung. Es werden weder Kalkulationen noch Fotos noch Daten der Kunden eines Betriebs an Stripe übermittelt. Stripe informiert über die eigene Bearbeitung unter stripe.com/privacy.

Reichweitenmessung auf der Website: Stimmt jemand ihr zu, werden der Google Tag Manager der Google Ireland Limited, Dublin (Irland) und Google Analytics 4 geladen. Google erfährt dabei die IP-Adresse des Geräts und die üblichen Angaben eines Seitenaufrufs; Google gibt diese konzernintern an die Google LLC in den Vereinigten Staaten weiter. Damit findet eine Bekanntgabe ins Ausland statt, gestützt auf die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission in der vom Bundesrat anerkannten Fassung. Ohne Zustimmung wird der Tag Manager nicht abgerufen und es werden keine Daten an Google übermittelt. Es werden weder Kalkulationen noch Fotos noch Daten der Kunden eines Betriebs an Google übermittelt – die Anwendung selbst bindet ihn nicht ein. Google informiert über die eigene Bearbeitung unter policies.google.com/privacy.

Sitzungsaufzeichnung auf der Website: Stimmt jemand der Reichweitenmessung zu, wird zusätzlich Microsoft Clarity der Microsoft Ireland Operations Limited, Dublin (Irland) geladen. Microsoft erfährt dabei die IP-Adresse des Geräts sowie den Verlauf des Besuchs und gibt diese Angaben konzernintern an die Microsoft Corporation in den Vereinigten Staaten weiter. Damit findet eine Bekanntgabe ins Ausland statt, gestützt auf die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission in der vom Bundesrat anerkannten Fassung. Ohne Zustimmung wird Clarity nicht abgerufen. Aus der Anwendung, dem Kundenportal und der Freigabeseite werden keine Daten an Microsoft übermittelt – dort ist das Werkzeug nicht eingebunden. Microsoft informiert über die eigene Bearbeitung unter privacy.microsoft.com.

Meta-Pixel auf der Website: Stimmt jemand der Reichweitenmessung zu, wird zusätzlich der Meta-Pixel der Meta Platforms Ireland Limited, Dublin (Irland) geladen. Meta erfährt dabei die IP-Adresse des Geräts, die aufgerufene Seite und die Angaben aus den eigenen Cookies, und gibt diese Angaben konzernintern an die Meta Platforms, Inc. in den Vereinigten Staaten weiter. Damit findet eine Bekanntgabe ins Ausland statt, gestützt auf die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission in der vom Bundesrat anerkannten Fassung. Meta bearbeitet diese Daten auch für eigene Zwecke – insoweit sind wir und Meta gemeinsam verantwortlich. Ohne Zustimmung wird der Pixel nicht abgerufen. Aus der Anwendung, dem Kundenportal und der Freigabeseite werden keine Daten an Meta übermittelt – dort ist er nicht eingebunden. Meta informiert über die eigene Bearbeitung unter facebook.com/privacy/policy.

Eine Weitergabe an weitere Dritte erfolgt nicht, ausser der Kunde verlangt es oder eine gesetzliche Pflicht besteht.

6. Aufbewahrung und Löschung

Fotos werden nach 12 Monaten gelöscht – im Plan Pro nach 36 Monaten –, gerechnet ab dem Hochladen, und zwar automatisch. Das betrifft gerade die Daten, die am meisten über Dritte aussagen – Fahrzeuge, Kennzeichen, Schadenbilder. Der Betrieb wird vorher in der Anwendung und per E-Mail darauf hingewiesen und kann die Bilder bis dahin über den PDF-Bericht sichern. Da der Bericht dieselben Fotos eingebettet enthält, wird auch er entfernt – sonst bliebe die Löschung wirkungslos. Auftrag, Kalkulation und Rechnung bleiben erhalten, ebenso der Nachweis, welcher Bericht erstellt und freigegeben wurde.

Daten werden im Übrigen so lange aufbewahrt, wie das Konto besteht. Nach Vertragsende bleiben sie 90 Tage abrufbar und werden danach gelöscht, einschliesslich der Fotos und PDF-Dokumente. Rechnungsdaten werden aufbewahrt, solange gesetzliche Aufbewahrungsfristen dies verlangen. Löscht ein Betrieb einen Auftrag, werden die zugehörigen Dateien mitgelöscht.

7. Datensicherheit

Die Übertragung erfolgt ausschliesslich verschlüsselt (TLS). Passwörter werden mit Argon2id gespeichert und sind nicht rückrechenbar. Für Konten mit erweiterten Rechten ist die Zwei-Faktor-Anmeldung Pflicht. Jeder Betrieb sieht ausschliesslich seine eigenen Daten; diese Trennung ist in der Anwendung technisch durchgesetzt.

Absolute Sicherheit kann bei der Übermittlung über das Internet niemand gewährleisten.

8. Rechte der betroffenen Personen

Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft über die sie betreffenden Daten, auf Berichtigung unrichtiger Daten, auf Löschung sowie auf Herausgabe oder Übertragung ihrer Daten. Anfragen richten Sie an info@easypdr.ch.

Betrifft die Anfrage Daten, die ein Betrieb in der Anwendung erfasst hat, leiten wir sie an diesen Betrieb weiter – er ist dafür verantwortlich. Zudem besteht das Recht, sich beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) zu beschweren.

9. Änderungen

Diese Erklärung kann angepasst werden. Massgebend ist die jeweils auf dieser Seite veröffentlichte Fassung.

Massgebend ist die deutsche Fassung. Fassung vom 27. September 2026.